4 Gründe dem Finanzamt ein Lastschriftmandat zu erteilen

Bei der Gründung eines Unternehmens und der erstmaligen Registrierung beim Finanzamt erhält man zusammen mit der Steuernummer oft auch ein Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Viele Gründer fragen sich dann, ob sie dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilen sollten.
Aus unserer Sicht gibt es dafür gute vier gute Gründe:
💸 Klare Zuordnung der Zahlungen
Alle Zahlungen gehen direkt auf das individuelle „Steuerkonto“ ein, welches mit der Steuernummer verknüpft ist. Verwechslungen sind somit ausgeschlossen.
👮 Vermeidung von Säumniszuschlägen
Durch das Lastschriftverfahren werden Säumniszuschläge vermieden, die bei verspäteter Zahlung von Umsatz-, Lohn- und Ertragssteuern anfallen könnten.
🧑💻 Vereinfachte Zahlungsabwicklung
Man musst sich keine Gedanken über die korrekte Betextung von Überweisungen machen. Das Lastschriftverfahren übernimmt dies automatisch und effizient.
📂 Vermeidung von Aufrechnungen
Aufrechnungen verschiedener Steuerarten werden vermieden. Dies sorgt für eine klare und übersichtliche Finanzverwaltung.
Ein Lastschriftmandat für das Finanzamt zu erteilen, kann also nicht nur Zeit und Mühe sparen, sondern auch zur finanziellen Sicherheit und Ordnung beitragen.
Die Finanzämter nutzen die Lastschrift ausschließlich für fällige Steuerzahlungen. Es besteht also keine Gefahr des Missbrauchs.
Los gehts!
Willst Du gleich ein Lastschriftmandat erteilen? Hier findest Du Links zu den entsprechenden Formularen bei den jeweiligen Finanzämtern.
Bitte beachte, dass du pro Steuernummer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen musst.